D-ARZT
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Im Rahmen des D-Arzt-Verfahrens sind wir von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung als Durchgangsärzte (D-Ärzte) zugelassen und zur Behandlung von Kindergarten-, Schul- und Arbeitsunfällen berechtigt.
Um als Durchgangsarzt zugelassen zu werden, muss eine besondere fachliche Befähigung nachgewiesen werden und die Praxis über eine gewisse personelle und sächliche Ausstattung verfügen.
Bei einem Unfall im Kindergarten, in Schule oder Hort oder auf dem Weg dorthin, wenden Sie sich gerne an unser Praxisteam. Für akute Kindergarten- und Schulunfälle haben wir Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr durchgehend geöffnet.